Rechtliche Bedingungen zu unseren Fahrten

Allgemeine Reisebedingungen Skiclub Ottweiler (SCO)

  1. Die Plätze der Skifreizeiten werden in der Reihenfolge der schriftlichen Anmeldungen vergeben. Auf der verbindlichen, schriftlichen Anmeldung (siehe Homepage) sind u.a. die Namen und Geburtsdaten aller Teilnehmer/Innen anzugeben.



  1. Die Teilnahme ist grundsätzlich für Mitglieder und Nichtmitglieder des SCO möglich.



  1. Der SCO kann bei den Fahrten keine Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer (16 bis 17 Jahre) übernehmen. Die Erziehungsberechtigten stellen den SCO bzw. die Fahrtenleitung mit der schriftlichen Anmeldung ihres Kindes von jeder Haftung frei. Teilnehmer unter 16 Jahren dürfen grundsätzlich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an den Fahrten teilnehmen. Ausnahme: siehe Punkt 12.



  1. Alle Preise und sonstigen Bedingungen / Leistungen sind den jeweiligen Ausschreibungen auf unserer Homepage zu entnehmen.



  1. Die Ausschreibungen auf unserer Homepage entsprechen dem jeweiligen aktuellen Stand nach bestem Wissen und Gewissen. Irrtümer, Druckfehler und Änderungen können trotzdem nicht generell ausgeschlossen werden und bleiben bis zum Abschluss der jeweiligen Veranstaltung vorbehalten.



  1. Eine Anmeldung wird nur wirksam mit dem rechtzeitigen Eingang der Anmeldegebühr auf unserem Vereinskonto gemäß Ausschreibung. Die endgültige Teilnahme wird nur gewährleistet, wenn die Restzahlungen ebenfalls spätestens bis zu den in den Ausschreibungen genannten Terminen erfolgt sind. Barzahlungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.



  1. Geleistete Zahlungen werden grundsätzlich nicht zurückerstattet. Kann sich der SCO von den aus dem Reiserücktritt resultierenden Zahlungsverpflichtungen befreien (z.B. Vertragspartner verzichtet auf Kostenberechnung, es wird ein vergleichbarer Ersatz-Reiseteilnehmer gefunden o.ä.), so wird lediglich die Anmeldegebühr als Entschädigung für den Bearbeitungsaufwand durch den SCO einbehalten. Der Restbetrag wird erstattet. Der Abschluss einer privaten Reiserücktrittversicherung wird empfohlen.



  1. Sowohl für das Reisegepäck als auch die Skiausrüstung werden keine Haftung übernommen. Auch hier ist eine private Versicherung empfehlenswert.



  1. Mit der Anmeldung genehmigt der Reiseteilnehmer dem Skiclub die Speicherung seiner Daten zur vereinsinternen Nutzung. Gleichzeitig gestattet er die Veröffentlichung von Bildern, auf denen er zu erkennen ist. Diese Fotos dienen ausschließlich zur Dokumentation und zur Bebilderung von Skifreizeiten und sonstigen Vereinsveranstaltungen.



  1. Die Teilnahme an den Skifreizeiten bzw. den angebotenen Ski- und Snowboardkursen geschieht auf eigene Gefahr. Der SCO schließt jede Haftung aus.



  1. Bei der Teilnahme an Fahrten - insbesondere ins Ausland - wird der Abschluss einer privaten Auslands-Krankenversicherung dringend empfohlen (siehe Punkt 14).



  1. Kinder- und Jugendfahrt:

    1. Die Kinder und Jugendlichen haben den Anweisungen des Betreuungspersonals unbedingt Folge zu leisten. Dies ist aus Gründen der Sicherheit und der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Veranstaltung zwingend erforderlich.

    2. Bei Zuwiderhandlungen wird die Reiseleitung die Erziehungsberechtigten unverzüglich informieren.

    3. Sollten die Ermahnungen auch im Wiederholungsfall nicht befolgt werden, so ist die Reiseleitung des SCO berechtigt, die vorzeitige Heimreise des Kindes/Jugendlichen in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten zu veranlassen. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich mit der Reiseanmeldung ihres Kindes zu der Übernahme der daraus resultierenden Kosten.

    4. Es gilt generelle Tragepflicht für einen Skihelm. Dieser ist, wie die übrige erforderliche Skiausrüstung, in einem ordnungsgemäßen Zustand mitzubringen.



  1. Bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl gemäß den Ausschreibungen oder bei schlechten Wetterbedingungen o.ä. behält sich der Skiclub vor, die Reise abzusagen. Die bis dahin bereits angemeldeten Personen werden bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn informiert und erhalten ihre bis dahin geleisteten Zahlungen zurück.



  1. Die Vereinsmitglieder sind über den LSVS unfallversichert. Diese Versicherung deckt aber bei weitem nicht alle Risiken ab. Siehe:

https://www.arag.de/medien/pdf/bedingungen/vereine-verbaende/kurzmerkblatt_lsvs.pdf



Information

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